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   OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 L 137/93   

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https://dejure.org/1995,11056
OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 L 137/93 (https://dejure.org/1995,11056)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.02.1995 - 4 L 137/93 (https://dejure.org/1995,11056)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 4 L 137/93 (https://dejure.org/1995,11056)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eilzuständigkeit; Kompetenzkonflikt; Aufsichtsbehörde; Störerauswahl

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin, 25.08.1989 - 2 B 4.88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 L 137/93
    Der Ordnungspflichtige muß grundsätzlich denjenigen Betrag erstatten, den die zur Durchführung der Ersatzvornahme beauftragte, ordnungsgemäß ausgewählte Firma der Behörde in Rechnung gestellt hat, sofern dabei keine groben Fehlgriffe in der Preiskalkulation erkennbar oder überflüssige Maßnahmen durchgeführt worden sind (OVG Berlin, Urt. v. 25.08.1989 - 2 B 4.88 -, BauR 1990, 203, 204 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.1992 - 4 L 20/92

    Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Wasserbehörde und Kanalbetreiber bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 L 137/93
    Zumindest für die Dauer eines solchen Kompetenzkonfliktes - der hier angesichts verschiedener mit dieser Streitfrage zu befassender Aufsichtsbehörden nur unter erheblichem Zeitaufwand einer abschließenden Klärung hätte zugeführt werden können - muß es bei der Zuständigkeit der allgemeinen Ordnungsbehörde verbleiben (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 24.08.1992 im Verfahren - 4 L 20/92 -).
  • VG Köln, 30.11.2004 - 14 K 9757/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ordnungsverfügung gegenüber einem

    Soweit das VG Gelsenkirchen auf die Klärung des negativen Kompetenzkonflikts durch die gemeinsame Aufsichtsbehörde oder die Gerichte verweist, verkennt es, dass eine außerordentliche Zuständigkeit gem. § 6 Abs. 1 OBG NRW im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr jedenfalls während der Dauer der Klärung des Kompetenzkonflikts gegeben sein muss, OVG Schl-Hol., Urteil vom 23.02.1995 - 4 L 137/93 -, Juris Dok.Nr. MWRE109819600.
  • VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00

    Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, untere Wasserbehörde, Eilkompetenz

    Im Übrigen werden regelmäßig Fragen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Durchsetzbarkeit der Forderung gegenüber den dann noch in Betracht zu ziehenden Pflichtigen eine Rolle spielen (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 23.02.1995 - 4 L 137/93 -).
  • OVG Thüringen, 12.05.2021 - 3 ZKO 65/17

    Rechtsverhältnisse im Falle der Einsetzung eines Beauftragten durch die

    Auch in diesen Fällen besteht zwischen dem Pflichtigen und dem Ersatzunternehmer weder ein öffentlich-rechtliches, noch ein privatrechtliches Verhältnis (Sadler/Tillmanns, VwVG-VwZG, 10. Auflage 2020, § 10 VwVG Rn. 24; OVG Lüneburg, Urteil vom 4. November 2015 - 1 LC 171/14 - juris Rn. 27; vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 1995 - 4 L 137/93 - Rn. 58 juris).
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